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Entscheidung über FOC-Klagen steht an PDF Drucken E-Mail
Dienstag, den 10. November 2009 um 12:30 Uhr
Geplanter Fabrikverkauf beschäftigt heute das Bundesverwaltungsgericht

Die Verantwortlichen der Stadt und der Verbandsgemeinde Montabaur blicken heute interessiert und zugleich gespannt gen Osten. In Leipzig beschäftigt sich das dortige Bundesverwaltungsgericht mit dem geplanten FOC. MONTABAUR. Die gerichtliche Auseinandersetzung um das geplante Factory-Outlet-Centrum (FOC) in Montabaur geht in die heiße Phase: Am heutigen Donnerstag wird beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über die Klagen der Städte Limburg, Koblenz und Diez gegen das Land Rheinland-Pfalz verhandelt. Gegenstand dieser gerichtlichen Auseinandersetzung ist die vom Land zugunsten der Stadt Montabaur erteilte Zulassung, von den Vorgaben des Landesentwicklungsplans zur Ansiedlung eines Fabrikverkaufszentrums mit einer Verkaufsfläche von 10 000 Quadratmeter abweichen zu dürfen (die WZ berichtete).

Angst vor Kaufkraftabfluss

Die von den Nachbarkommunen angegriffene Zulassungsentscheidung ist Voraussetzung für die Aufstellung des Bebauungsplans durch die Stadt Montabaur. Die klagenden Kommunen fühlen sich durch die Entscheidung des Landes in eigenen Rechten betroffen und machen geltend, das FOC führe in ihren Innenstädten zu einem erheblichen und nicht hinnehmbaren Kaufkraftabfluss, der zukünftig städtebauliche Missstände zur Folge habe. Das Oberverwaltungsgericht in Koblenz hat die Klagen in seinem Zwischenurteil vom Oktober des vergangenen Jahres für zulässig gehalten, jedoch wegen der Grundsatzbedeutung dieser Zulässigkeitsfrage die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen, bevor es Überlegungen anstellt, ob die Klagen in der Sache erfolgreich sein können.

In Leipzig wird nun abschließend zu klären sein, ob die Festlegungen zum großflächigen Einzelhandel im Landesentwicklungsplan des Landes Rheinland-Pfalz auch dem Schutz von Nachbarkommunen dienen und ob diese mit dem Argument, eine Ausnahme davon habe nicht erteilt werden dürfen, überhaupt klagen dürfen. Nach dem Landesentwicklungsprogramm in der maßgeblichen Fassung dürfen Einzelhandelsbetriebe mit mehr als 2000 Quadratmeter Geschossfläche in der Regel nur in zentralen Einkaufsbereichen in Mittel- und Oberzentren angesiedelt werden und benachbarte zentrale Orte nicht wesentlich beeinträchtigen.

Vertreten wird das Land in dem Prozess durch Rechtsanwalt Dr. Andreas Dazert. Der Jurist sieht der Verhandlung, die heute um 10 Uhr in Leipzig beginnt, optimistisch entgegen: "Nach meiner Prognose wird sich das Bundesverwaltungsgericht unserer Auffassung anschließen, dass der Zielabweichungsbescheid des Innenministeriums kein taugliches Angriffsobjekt für die Klage der Nachbarkommunen ist. Vielmehr sind die Kläger darauf zu verweisen, Rechtsmittel gegen den Bebauungsplan und/oder die Baugenehmigung selbst und die dafür verantwortlichen Körperschaften (Stadt und Landkreis) zu ergreifen. Die Raumordnungsplanung, für die das Land zuständig ist, wird ausschließlich im öffentlichen Interesse wahrgenommen, sodass die klagenden Nachbarkommen hieraus keine Verletzung in eigenen Rechten herleiten können. Zudem kommen die von der Stadt und Verbandsgemeinde Montabaur zur Prüfung des Umfangs des zu erwartenden Kaufkraftabflusses eingeholten Fachgutachten zu dem Ergebnis, dass keine negativen Auswirkungen zulasten der klagenden Kommunen zu befürchten sind."

Schaaf und Mies in Leipzig

Neben dem Land haben auch die Stadt und die Verbandsgemeinde Montabaur Revision gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts eingelegt, deren Verantwortliche bei der heutigen Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht beigeladen sind. Deshalb haben sich auch Verbandsgemeindebürgermeister Edmund Schaaf und Stadtbürgermeister Klaus Mies bereits heute in aller Frühe auf den Weg nach Leipzig begeben, um dem Prozess persönlich beizuwohnen. Damit wolle man insbesondere auch demonstrieren, dass man sich mit dem Zielabweichungsbescheid des Landes identifiziere, betonte Schaaf gegenüber der WZ, "wir stehen hinter diesem Bescheid". Auf eine Prognose zum Ausgang der Verhandlung wollte sich der VG-Chef nicht festlegen: "Natürlich hoffen wir, dass der Revision stattgegeben wird. Letztendlich müssen wir aber die Entscheidung des Gerichtes abwarten."    (hp)

Vorschau:
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Diese Datei herunterladen (2009_11_05_entscheidung_ueber_foc_pdf.pdf)Download als PDFWesterwälder Zeitung vom Donnerstag, 5. November 2009, Seite 17.