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Rückschlag für Montabaur: Klagen gegen FOC zulässig PDF Drucken E-Mail
Donnerstag, den 23. Oktober 2008 um 15:19 Uhr
Oberverwaltungsgericht in Koblenz hat eine Revision zugelassen

MONTABAUR. Herber Rückschlag für die ambitionierten Pläne der Stadt Montabaur: Die Klagen der Städte Koblenz, Diez und Limburg gegen die Zulassung einer Zielabweichung vom Landesentwicklungsplan (LEP) III und vom Regionalen Raumordnungsplan Mittelrhein-Westerwald zur Ermöglichung eines Factory-Outlet-Centers (FOC) in Montabaur sind zulässig. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Das rheinland-pfälzische Ministerium des Innern und für Sport erlaubte der Stadt Montabaur, mit ihrer Bauleitplanung für ein FOC vom städtebaulichen Integrationsgebot des LEP III abzuweichen. Dabei beschränkte das Ministerium die Verkaufsflächen und das Sortiment des FOC, um erhebliche Beeinträchtigungen der benachbarten Städte und Gemeinden auszuschließen.

Die gegen die zugelassene Abweichung vom LEP III erhobenen Klagen der Städte Koblenz, Diez und Limburg wurden vom Verwaltungsgericht als unzulässig abgewiesen, weil die Zielabweichung die Städte nicht in eigenen Rechten verletzen könne. Das Oberverwaltungsgericht hat demgegenüber die Zulässigkeit der Klagen in einem Zwischenurteil vorab bejaht und zugleich die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen. Eine Entscheidung in der Sache kann erst dann ergehen, wenn die Zulässigkeit rechtskräftig feststeht. Bislang liegt lediglich der Tenor des Urteils des Oberverwaltungsgerichts vor. Die Entscheidungsgründe werden erst noch veröffentlicht.
Die Verwaltung in Montabaur reagierte in einer gemeinsamen Erklärung von Stadtbürgermeister Klaus Mies und VG-Bürgermeister Edmund Schaaf auf die Nachricht aus Koblenz. Hier die drei Kernpunkte der Erklärung:

● Mit diesem Urteil des OVG Koblenz ist zur Frage der Zulässigkeit eines FOC in Montabaur keine Entscheidung getroffen worden. Das OVG hat sich ausschließlich mit der prozessrechtlichen Frage befasst.

● Da das Land Rheinland-Pfalz den angefochtenen Verwaltungsakt erlassen hat und Klagegegner der klagenden Städte ist, die Stadt Montabaur hingegen in den Prozessen lediglich beigeladen ist, werden wir das weitere Verfahren mit dem Innnenministerium des Landes Rheinland-Pfalz abstimmen.

● Wir legen Wert auf die Feststellung, dass das Urteil des OVG Koblenz keine Vorentscheidung über die Begründetheit der Klage gegen den Zielabweichungsentscheid, also dessen Rechtmäßigkeit bedeutet, geschweige denn etwas über die Rechtmäßigkeit des Vorhabens der Stadt Montabaur besagt, durch einen Bebauungsplan die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau eines FOC zu schaffen.

Vorschau:
2008_10_23_klagen_gegen_foc_zulaessig_vorschau

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Diese Datei herunterladen (2008_10_23_wwz_klagen_gegen_foc_zulaessig.pdf)Download als PDFWesterwälder Zeitung vom 23.10.2008, Seite 9.