| FOC: Gericht weist die Klagen ab |
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| Mittwoch, den 26. September 2007 um 02:00 Uhr |
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Fabrikverkauf am ICE-Bahnhof nimmt juristische Hürde - Schaaf begrüßt Urteil - Koblenz und Limburg prüfen weitere Schritte
Für Montabaur ist das geplante Factory-Outlet-Center ein entscheidendes Puzzleteil der zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklung. Umliegende Städte befürchten Nachteile. Ein Konflikt, mit dem sich Justitia befassen muss. Jetzt ist eine erste Entscheidung gefallen. MONTABAUR. Stadt und Verbandsgemeinde Montabaur sind dem Bau eines Factory-Outlet-Centers (FOC) im ICE-Park einen entscheidenden Schritt nähergekommen. Das Verwaltungsgericht in Koblenz hat die Klagen von Diez, Limburg und Koblenz gegen das Projekt abschlägig beschieden und will eine Berufung nicht zulassen. Die drei Städte waren gegen den rheinland-pfälzischen Landesentwicklungsplan zu Felde gezogen, der den Fabrikverkauf von Markenartikeln in Montabaur mit bestimmten Auflagen und einer maximalen Verkaufsfläche von 10 000 Quadratmetern genehmigt. In Montabaur sollen Bekleidung (66 Prozent), Schuhe und Lederwaren (14 Prozent), Sportbekleidung (8 Prozent), Glas, Keramik, Porzellan (4 Prozent) sowie Heim- und Haustextilien (6 Prozent) sowie Uhren und Schmuck (2 Prozent) angeboten werden. Die 45-Millionen-Euro-Investition soll voraussichtlich von dem Montabaurer Unternehmer-Brüderpaar Ralph und Rainer Dommermuth geschultert werden.
Bürgermeister Edmund Schaaf (Verbandsgemeinde Montabaur) reagierte mit Erleichterung auf das Ergebnis des Gerichtsverfahrens. Die Verwaltung will jetzt den Flächennutzungsplan ändern und den Bebauungsplan vorantreiben, der ebenfalls noch Gegenstand juristischer Auseinandersetzung im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens werden könnte. Den umliegenden Städten gegenüber signalisierte Schaaf Dialogbereitschaft.
Damit stößt er allerdings auf wenig Resonanz. "Was soll das bringen, was würde das ändern", sagt etwa Limburgs Bürgermeister Martin Richard. Das Thema FOC in Montabaur wird in der Domstadt am Donnerstag im Haupt- und Finanzausschuss erörtert. In Abstimmung mit dem Anwaltsbüro der Stadt soll das weitere Vorgehen in dem Fall besprochen werden. Dabei wird es auch um die Frage gehen, wie unter Einbeziehung weiterer mittelhessischer Gemeinden die gemeinsamen Interessen mit Limburg und Diez gebündelt werden können. Richard zum Verfahren vor dem Verwaltungsgericht: "Das waren bisher nur formaljuristische Taschenspielereien, inhaltlich haben wir uns mit der Sache überhaupt noch nicht auseinandergesetzt."
Auch in Koblenz ist man sich über ein weiteres Vorgehen gegen das geplante FOC noch nicht im Klaren: "Wir warten zunächst die Entscheidungsgründe des Gerichts ab und werden dann das weitere Vorgehen beraten", hieß es in einer ersten Stellungnahme von Bürgermeisterin Marie-Theres Hammes-Rosenstein, die betonte, dass sie die Gerichtsentscheidung bedauert.
Ganz anders das rheinland-pfälzische Innenministerium, das mit seinem Zielabweichungsbescheid dem FOC Montabaur im Rahmen der Landesplanung den Weg geebnet hat. "Wir sehen uns in unserer Rechtsauffassung bestätigt, die wir bereits in der mündlichen Verhandlung am 10. September vor Gericht vertreten hatten", so Eric Schaefer, Pressesprecher des Ministeriums. Näheres könne man erst sagen, wenn die schriftlichen Urteile vorliegen, die für Mitte Oktober angekündigt seien.
"Ich freue mich, das ist ein Schritt in die richtige Richtung", bezeichnete Wilfried Noll, Geschäftsführer der Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Westerwaldkreises, die Entscheidung des Verwaltungsgerichts als außerordentlich wichtig. Noll betrachtet das Factory-Outlet-Center als Baustein einer Entwicklung, von der auch das Umland profitiert. Noll: "Die Region macht rasante Fortschritte, viele haben noch nicht erkannt, welches Potenzial hierin steckt."
Für Winfried Röther, Geschäftsführer des Einzelhandelsverbandes Mittelrhein, der sich gegen das FOC ausgesprochen hat, ist die juristische Auseinandersetzung noch nicht beendet: "Wir vertreten weiter die Auffassung, dass die Ansiedlung mit dem Landesentwicklungsprogramm nicht zu vereinbaren ist." Röther geht davon aus, dass sich die Beteiligten im Normenkontrollverfahren wieder vor Gericht begegnen werden. (hp/jgm)
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